AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ticketing

Die Veranstaltungsbesucher anerkennen die folgenden Geschäftsbedingungen als Grundlage für den Besuch einer Veranstaltung der SCL Tigers, respektive dessen Firmen SCL Tigers AG und SCL Tigers Management GmbH.

  1. Die Veranstaltungsbesucher anerkennen mit dem Erwerb eines Tickets und/oder mit dem einmaligen Eintritt in die ILFISHALLE die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SCL Tigers und nehmen zur Kenntnis, dass sie bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden können.
  2. Die SCL Tigers behalten sich beim Einlass in die ILFISHALLE vor, bei ermässigten Tickets einen entsprechenden Nachweis der Personalien mittels gültigem Personalausweis (wie ID, Fahrausweis, Ausländerausweis etc.) zu verlangen. Kinder unter 6 Jahren dürfen die ILFISHALLE nur in Begleitung von Erwachsenen betreten.
  3. Print@home und E-Tickets werden am Eingang der Veranstaltung mit einem Scanner geprüft. Ist der Zutrittscode auf den Tickets vom elektronischen Zutrittssystem nicht lesbar oder der Zutrittscode nicht erkennbar, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Werden Veranstaltungsbesucher aus diesem Grund abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Ticketpreises. Der erste Inhaber des Print@home- oder E-Tickets erhält Einlass zur Veranstaltung, danach wird das Ticket für weitere Zutritte gesperrt. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Tickets sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen. Jede Zuwiderhandlung wird geahndet, strafrechtlich zur Anzeige gebracht und auch zivilrechtlich verfolgt.
  4. Der Eintritt zu den Veranstaltungen der SCL Tigers ist nur mit gültigem Ticket (Einzelticket, Saison-karte) und je nach behördlichen Auflagen zusätzlich mit gültigem Covid-Zertifikat inkl. Vorweisung eines amtlichen Ausweises gestattet. Der Eintritt ist einmalig. Die Tickets sind für die aufgedruckten Sektoren und Plätze der ILFISHALLE gültig, bis zum Ende der jeweiligen Veranstaltung aufzubewah-ren und dem Sicherheitspersonal jederzeit auf Verlangen vorzuweisen. Im Falle einer behördlich an-geordneten Reduktion der zulässigen Stadionkapazität haben verkaufte Einzeltickets gegenüber den Saisonkarten 2. Priorität und keinen Anspruch auf Zutritt.
    Nach dem Checkpoint des Covid-Zertifikats sind keine Mitgebrachten Getränke und Esswaren in-nerhalb des Stadionperimeters erlaubt. Hier gelten dieselben Auflagen und die Stadionordnung wie Innerhalb des Stadions.

  5. Beim Eintritt in die ILFISHALLE können die Zuschauer ohne konkreten Verdacht durch Personen gleichen Geschlechts auch unter den Kleidern am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen durchsucht werden (Visitation). Ebenfalls kann beim Eintritt in die ILFISHALLE ohne konkreten Verdacht die Identität von Zuschauern kontrolliert und erfasst werden. Zu diesem Zweck können sowohl Gesicht als auch der Personalausweis (amtliches Ausweispapier wie ID, Führerausweis, Ausländerausweis etc.) fotographisch festgehalten werden. Die dadurch erfassten Daten werden zum Abgleich der Identität mit allfälligen Einträgen im Informationssystem HOOGAN und zum Zweck allfälliger Strafverfolgung verwendet. Bei einer Verweigerung der Visitation und/oder Identitätserfassung wird der Zutritt in die ILFISHALLE entschädigungslos verweigert.
  6. Die Veranstaltungsbesucher verpflichten sich, sämtliche Sicherheits- und Durchführungsvorschriften und sämtliche diesbezüglichen Weisungen (auch solche zu COVID) strikte zu beachten, welche vom Sicherheitspersonal vor, während oder nach der Veranstaltung schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.
  7. Das Einnehmen sowie auch das Verlassen der Sitzplätze ist nur bei Spielunterbrüchen erlaubt. Rückgabe oder Umtausch des Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Verlorene oder verlegte Tickets werden grundsätzlich nicht ersetzt. Bei Verschiebung der Veranstaltung gilt das Ticket automatisch für das Verschiebungsdatum. Wird ein Spiel abgebrochen (Lichtausfall, Nebel o.a.) und muss es in der Folge neu angesetzt werden, so behält das gekaufte Ticket seine Gültigkeit für die Ersatzveranstaltung. Weitergehende Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Wird das neu angeordnete Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit gespielt (z.B. bei Verfügungen wegen Hooliganismus) verfallen die Tickets und es können auch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Bei COVID-bedingten Geisterspielen oder Spielen mit reduzierter Kapazität entscheiden die SCL Tigers Ende Saison, ob und in welcher Form die Besitzer/-innen von (Saison)Tickets entschädigt werden.
  8. Die Veranstaltungsbesucher werden in der ILFISHALLE aus Sicherheitsgründen mittels Videoüberwachung gefilmt. In der ganzen ILFISHALLE, mit Ausnahme der dafür vorgesehenen und markierten Aussenzonen, herrscht absolutes Rauchverbot. Das Mitbringen und Benutzen von Glasbehältern, PET-Flaschen, Dosen, jeglichen Waffen, waffenähnlichen Gegenständen, sämtlichen Feuerwerkskörpern, Knallpetarden, pyrotechnischen Gegenständen und Lasergeräten ist strikte untersagt. Entsprechende Gegenstände werden beschlagnahmt und vernichtet. Das Mitbringen und Benutzen von Megaphonen und Fahnen ist nur mit strikten Auflagen erlaubt. Das Werfen von Gegenständen auf die Eisfläche ist verboten und wird geahndet. Jegliche Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des Veranstalters können mit einem entschädigungslosen Ausschluss von der Veranstaltung und einem allfälligen Stadionverbot sanktioniert werden. Überdies können Widerhandlungen eine Anzeige beim zuständigen Gericht zur Folge haben. Für jegliches Fehlverhalten, welches gegen die Stadionordnung verstösst oder zur Ausstellung eines Stadionverbots führt, wird der betroffenen Person eine Administrationsgebühr von pauschal CHF 250.- in Rechnung gestellt. Der Veranstalter behält sich zudem vor, ausgesprochene Bussen für Verstösse und die damit entstandenen Umtriebe direkt an die fehlbaren Personen in Rechnung zu stellen, wobei mehrere gleichzeitig fehlbare Personen für diese Kosten solidarisch haftbar sind.

  9. Mit dem Erwerb einer Saisonkarte stimmt der/die Käufer/-in zu, dass seine/ihre Daten (Adresse, Telefonnummer) von den SCL Tigers oder deren Sponsoren zu Marketingzwecken verwendet werden dürfen. Der/die Käufer/-in kann jederzeit und kostenlos verlangen, dass seine/ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
  10. Es ist nicht erlaubt, Tickets zu kommerziellen Zwecken zum Verkauf anzubieten.
  11. Mit dem Kauf eines Tickets anerkennt der Kunde, Teil einer öffentlichen Veranstaltung mit Produktion von Medienbildern und TV-Aufnahmen zu sein. Der Kunde akzeptiert diese Gegebenheit und tritt sämtliche Bildrechte kostenlos an den Veranstalter ab.
  12. Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Vereinbarungen enthalten sind, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.
  13. Des Weiteren gelten die Stadionordnung der ILFISHALLE sowie die Reglemente der Swiss Ice Hockey Federation.
  14. Die Veranstaltungsbesucher anerkennen für sämtliche Rechtsstreitigkeiten Burgdorf i.E. als ausschliesslichen Gerichtsstand.

SCL Tigers Management GmbH, Mai 2022

AGB Ticketing (PDF)

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Cashless

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Benutzung der Cashless-Karte in der ILFISHALLE Langnau:

Einleitende Bestimmungen

Die Cashless-Karten sind ein von der SCL Tigers Management GmbH (nachfolgend „Kartenaussteller“) bereitgestelltes elektronisches Zahlungssystem für die ILFISHALLE in Langnau. Für die Nutzung der Cashless-Karten gelten im Verhältnis zwischen dem Kartenaussteller und dem Karteninhaber die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).

  1. Vertragsbeziehungen
    1. Mit der Benutzung der Cashless-Karte als Zahlungsmittel erklärt sich der Karteninhaber mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Cashless, einsehbar unter www.scltigers.ch) einverstanden. Zudem entsteht bei der Benutzung der Cashless-Karte ein Vertrag zwischen dem Kartenaussteller und dem Karteninhaber über die Nutzung der Cashless-Karte als Zahlungssystem gemäss den nachfolgenden Bedingungen.
    2. Der Eintrittskartenverkauf ist Gegenstand eines gesonderten Vertragsverhältnisses, für den gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Der Erwerb einer Tigers-Karte oder Geschenkkarte EisStark ohne Erwerb einer jeweils gültigen Eintrittskarte berechtigt nicht zum Betreten der ILFISHALLE an den Heimspielen der SCL Tigers.
  2. Leistungsumfang
    1. Mit einer Cashless-Karte kann der Karteninhaber an Spieltagen der SCL Tigers und an weiteren für die Cashless-Karten freigegebenen Veranstaltungstagen innerhalb der ILFISHALLE Leistungen an Verkaufsstellen mit installierten Kassen und Kartenlesern bargeldlos bezahlen. Zusätzlich werden die Cashless-Karten im Tagesrestaurant Bistro46 und im Fanshop akzeptiert. Bei jedem Zahlungsvorgang an diesen Akzeptanzstellen vermindert sich das auf der Cashless-Karte gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag.
    2. Die Cashless-Karte (ausgenommen die Geschenkkarte EisStark) ist (wieder-) aufladbar. Es können Beträge ab CHF 20.- bis maximal CHF 500.- geladen werden.
  3. Erwerb
    1. Die Cashless Tigers-Karte kann über die Geschäftsstelle mit einem Startguthaben von CHF 50.  beantragt werden.
    2. Die Geschenkkarten EisStark können ab einem minimalen Guthaben von CHF 30.- im Fanshop, Online-Shop oder über die Geschäftsstelle erworben werden. Diese Karten sind nicht wiederaufladbar und eine Barauszahlung eines möglichen Restguthabens ist nicht möglich.
  4. Aufladung
    1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nicht für die Geschenkkarte EisStark.
    2. Die Cashless-Karten können jederzeit im Webportal der SCL Tigers unter cashless.scltigers.ch nach Einrichtung eines Online-Kontos mit einem Guthaben geladen und verwaltet werden. Die Verfügbarkeit des über das Internet aufgeladenen Guthabens auf der Cashless-Karte kann sich aus technischen Gründen bis zu ca. einer Stunde verzögern.
    3. Der Aufladebetrag wird auf die vom Karteninhaber im Rahmen des Aufladevorgangs angegebene Cashless-Karte aufgebucht. Gibt der Karteninhaber versehentlich eine an einen Dritten vergebene Cashless-Kartennummer ein, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Dritte den Aufladebetrag verbraucht. In diesem Fall haftet der Kartenaussteller, soweit vom Kartenaussteller nicht zu vertreten, nicht für den etwaigen Guthabenverbrauch und erstattet dem Karteninhaber nur den Betrag, der in dem Zeitpunkt noch vorhanden ist, in dem der Kartenaussteller über die Fehlbuchung informiert wird und eine Rückbuchung technisch noch möglich ist.
    4. Der Kartenaussteller ist berechtigt, den Aufladebetrag bei einer Rückbelastung der Kreditkarte vorübergehend bis zur Klärung der Rückbelastung zu sperren.
  5. Erstattung und Umbuchung von Kartenguthaben
    1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nicht für die Geschenkkarte EisStark.
    2. Der Karteninhaber kann im Login-Bereich des Webportals (Online-Konto) eine Rückzahlung des Guthabens in der Form einer Überweisung auf ein von ihm definiertes Bankkonto verlangen oder das Kartenguthaben kostenlos auf eine neue Karte (z.B. neue Saisonkarte) umbuchen. Wählt der Karteninhaber die Rückerstattung, so kann er dies unter Angabe der IBAN-Nummer jeweils bis Ende April eines Jahres beauftragen. Das Restguthaben wird spätestens bis Mitte Mai auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Bei einer Rückzahlung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 2.- Eine Erstattung eines Kartenguthabens von weniger als CHF 2.- erfolgt nicht. Die Möglichkeit der Umbuchung bleibt davon unberührt. Eine Erstattung von Teilbeträgen ist nicht möglich.
  6. Reklamationen und Geltendmachung von Einwendungen
    1. Diverse Fragen und Antworten können dem Webportal unter cashless.scltigers.ch entnommen werden. Bei weiteren Fragen oder Problemen stehen die SCL Tigers Management GmbH, Postfach 700, 3550 Langnau unter cashless@scltigers.ch zur Verfügung.
  7. Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch
    1. Der Karteninhaber hat die Cashless-Karte mit der erforderlichen Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.
    2. Das Risiko eines Verlustes und eines vom Karteninhaber zu vertretenden Missbrauchs der Cashless-Karte trägt der Karteninhaber. Die Berechtigung des Kartenbesitzers wird von Akzeptanzstellen und dem Kartenaussteller nicht geprüft.
    3. Bei Vorliegen strafrechtlich relevanter Tatbestände bleiben eine Strafanzeige durch den Kartenaussteller sowie die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche vorbehalten.
    4. Falls die Cashless-Karte online registriert wurde, dann ist sie personalisiert. Im Login-Bereich des Webportals kann die Karte durch den Inhaber gesperrt und eine Ersatzkarte gegen eine Gebühr von CHF 20.- Cashless-Karte kombiniert mit Saisonkarte CHF 40.- beantragt werden.
    5. Nicht personalisierte Cashless-Karten sind mit Bargeld gleichzusetzen und deshalb genauso vorsichtig aufzubewahren. Besucher, welche die Cashless-Karte nicht registriert haben, sind nicht vor Verlust geschützt und das Guthaben kann nicht zurückerstattet werden.
  8. Weitere Bestimmungen
    1. Die SCL Tigers Management GmbH behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Die aktuell gültigen AGB des „Cashless bei den SCL Tigers“ finden Sie jederzeit unter cashless.scltigers.ch.
    2. Das Rechtsverhältnis des Karteninhabers mit den SCL Tigers Management GmbH untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Zu Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis wird der Sitz der SCL Tigers Management GmbH als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.

SCL Tigers Management GmbH, Juni 2021

AGB Cashless (PDF)