Rechtliches

AGB, Bestimmungen & Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ticketing

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Erwerb und die Nutzung von Tickets für Veranstaltungen der SCL Tigers AG und der SCL Tigers Management GmbH (nachfolgend zusammen Veranstalter genannt).

Mit dem Kauf eines Tickets, der Reservation von Tickets oder dem Betreten der emmental versicherung arena und des Campus anerkennen die Besucherinnen und Besucher diese AGB als verbindlich.

1. Geltungsbereich und Anerkennung

Die Veranstaltungsbesucherinnen und ‑besucher anerkennen mit dem Erwerb eines Tickets und/oder dem Zutritt zur emmental versicherung arena und dem Campus die vorliegenden AGB. Bei Nichteinhaltung der AGB können Personen entschädigungslos von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

2. Ticketarten und Zutrittsberechtigungen

Der Zutritt zu den Veranstaltungen der SCL Tigers ist nur mit gültigem Ticket (Einzelticket oder Saisonkarte) und unter Einhaltung allfälliger behördlicher Auflagen gestattet. Der Eintritt ist einmalig.

Bei ermässigten Tickets ist der Veranstalter berechtigt, beim Einlass einen gültigen Ausweis zur Kontrolle der Anspruchsberechtigung zu verlangen. Kinder unter 6 Jahren dürfen die emmental versicherung arena nur in Begleitung einer erwachsenen Person betreten.

Die missbräuchliche Nutzung eines Einzeltickets oder einer Saisonkarte kann zum ersatzlosen Entzug der Zutritts‑ bzw. Nutzungsberechtigung führen. Dies gilt insbesondere, wenn eine ermässigte Saisonkarte oder ein ermässigtes Ticket von einer nicht anspruchsberechtigten Person verwendet wird.

Im Falle behördlicher Anordnungen (z. B. Reduktion der Stadionkapazität) haben verkaufte Einzeltickets gegenüber Saisonkarten zweite Priorität und keinen Anspruch auf Zutritt.

3. Print@Home‑ und E‑Tickets

Print@Home‑ und E‑Tickets werden beim Einlass elektronisch geprüft. Ist der Zutrittscode nicht lesbar oder nicht eindeutig erkennbar, besteht kein Anspruch auf Zutritt oder Rückerstattung. Ein Ticket berechtigt ausschliesslich zum einmaligen Eintritt; der erste Inhaber erhält Einlass.

Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Tickets sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen. Zuwiderhandlungen werden straf‑ und zivilrechtlich verfolgt.

Ausdruck und Aufbewahrung auf eigene Gefahr

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass ausgedruckte oder digital gespeicherte Tickets vollständig und lesbar sind. Beschädigte, unleserliche oder unvollständige Tickets berechtigen nicht zum Zutritt.

Ausdruck und Aufbewahrung der Tickets erfolgen auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Missbrauch oder unbefugte Vervielfältigung von Tickets. Ein Anspruch auf Ersatz oder Neuausstellung besteht nicht.

Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen und vorbehaltlich eindeutiger Identifikation des Kunden eine Ersatzleistung erbringen. Für den dabei entstehenden administrativen Aufwand kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

4. Reservationen, Zahlungspflicht und Nichtabnahme

Mit der definitiven Reservation von Tickets kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde verpflichtet sich zur fristgerechten Bezahlung sowie zur Abnahme der reservierten Tickets.

Werden reservierte Tickets nicht bezahlt und erklärt der Kunde, die Tickets nicht mehr beziehen zu wollen, bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Der Veranstalter ist berechtigt, die reservierten Leistungen vollständig in Rechnung zu stellen.

Sofern möglich, kann der Veranstalter die Tickets anderweitig vergeben. Allfällige Einnahmen werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadenersatz‑ sowie Bearbeitungs‑ und Umtriebsgebühren bleiben vorbehalten.

5. Sitzplätze und Umplatzierungen

Tickets sind für die aufgedruckten Sektoren und Plätze gültig und bis zum Ende der jeweiligen Veranstaltung aufzubewahren sowie dem Sicherheitspersonal auf Verlangen vorzuweisen.

Bei lückenhaften Buchungen von Saisonkarten – insbesondere bei freigelassenen Einzelplätzen zwischen belegten Sitzen – behält sich der Veranstalter das Recht vor, aus organisatorischen Gründen eine Umplatzierung vorzunehmen. Die Umplatzierung erfolgt nach Möglichkeit in eine gleichwertige oder bessere Platzkategorie. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht in diesen Fällen nicht.

6. Sicherheit, Ordnung und Kontrollen

Beim Eintritt in die emmental versicherung arena können Besucherinnen und Besucher ohne konkreten Verdacht durch Personen gleichen Geschlechts kontrolliert und am ganzen Körper, einschliesslich unter der Kleidung, nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen durchsucht werden (Visitation). Diese Massnahmen dienen der Sicherheit sämtlicher anwesender Personen sowie der ordnungsgemässen Durchführung der Veranstaltung.

Ebenfalls ist der Veranstalter berechtigt, beim Eintritt ohne konkreten Verdacht die Identität von Besucherinnen und Besuchern zu kontrollieren und zu erfassen. Zu diesem Zweck können das Gesicht der betroffenen Person sowie ein amtliches Ausweisdokument (z. B. Identitätskarte, Führerausweis, Ausländerausweis) fotografisch festgehalten oder elektronisch erfasst werden.

Die dabei erhobenen personenbezogenen Daten können zum Abgleich mit bestehenden Einträgen im nationalen Informationssystem HOOGAN sowie zum Zweck der Gefahrenabwehr, der Durchsetzung von Stadionverboten und einer allfälligen strafrechtlichen Verfolgung verwendet werden. Die Bearbeitung der Daten erfolgt unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten, zu Rechten der betroffenen Personen sowie zu Aufbewahrungsfristen finden sich in der Datenschutzerklärung des Veranstalters.

Bei einer Verweigerung der Visitation und/oder der Identitätskontrolle bzw. ‑erfassung wird der Zutritt emmental versicherung arena entschädigungslos verweigert. Personen, die Sicherheits‑ oder Ordnungsanweisungen nicht befolgen, können jederzeit aus der Arena verwiesen werden.

Das Einnehmen sowie das Verlassen der Sitzplätze ist während des Spielbetriebs ausschliesslich bei Spielunterbrüchen erlaubt. Die Besucherinnen und Besucher verpflichten sich, sämtlichen Sicherheits‑, Kontroll‑ und Ordnungsanweisungen des Veranstalters sowie des eingesetzten Sicherheitspersonals vor, während und nach der Veranstaltung unverzüglich Folge zu leisten.

7. Rückgabe, Spielabbruch und besondere Spielformen

Rückgabe oder Umtausch von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Verlorene oder verlegte Tickets werden nicht ersetzt.

Bei Spielverschiebungen behalten Tickets ihre Gültigkeit. Bei Spielabbrüchen gelten die Tickets für das neu angesetzte Spiel. Wird ein Spiel ohne Publikum durchgeführt oder finden Spiele mit reduzierter Kapazität statt, entscheiden die SCL Tigers über eine allfällige Entschädigung am Ende der Saison.

8. Videoüberwachung, Verbote und Sanktionen

Die emmental versicherung arena wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Es gilt ein generelles Rauchverbot. Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen Gegenständen, Getränkebehältern aus Glas oder Metall, Lasergeräten sowie weiterer verbotener Gegenstände ist untersagt.

Verstösse können mit Ausschluss von der Veranstaltung, Stadionverbot, Anzeige sowie der Erhebung einer Administrationsgebühr von pauschal CHF 250.– sanktioniert werden.

9. Medien‑ und Bildrechte

Ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters sind Bild‑, Ton‑ oder Videoaufnahmen, die über die private Nutzung hinausgehen, untersagt. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklären sich die Besucherinnen und Besucher einverstanden, Teil von Bild‑ und Videoaufnahmen zu sein und treten sämtliche Bildrechte unentgeltlich an den Veranstalter ab. Der Veranstalter ist berechtigt, die Aufnahmen zu redaktionellen und Werbezwecken zu veröffentlichen.

10. Weiterverkauf von Tickets

Der Verkauf von Tickets zu kommerziellen Zwecken ist untersagt. Tickets sind ausschliesslich über die offiziellen Vorverkaufsstellen zu beziehen.

11. Datenschutz und Datenaustausch

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG).

Personenbezogene Daten können – insbesondere im Zusammenhang mit Sicherheitskontrollen, Identitätsprüfungen, Videoüberwachung sowie der Durchsetzung von Stadionverboten – durch den Veranstalter bearbeitet und bei sicherheitsrelevanten Vorfällen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben an zuständige Stellen, die Liga oder Behörden weitergegeben werden.

Weitere Informationen zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenbearbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen (insbesondere Auskunfts‑, Berechtigungs‑ und Löschungsrechte) sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters geregelt. Die Datenschutzerklärung bildet einen integrierenden Bestandteil dieser AGB und ist auf der Website der SCL Tigers abrufbar.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt das schweizerische Recht, insbesondere das Obligationenrecht. Ergänzend gelten die Stadionordnung der emmental versicherung arena und Campus sowie die Reglemente der Swiss Ice Hockey Federation und der National League.

Gerichtsstand ist Burgdorf i. E.

Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen.

SCL Tigers Management GmbH – Stand: Mai 2026

AGB Ticketing(PDF)

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Cashless

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Benutzung der Cashless-Karte in der ILFISHALLE Langnau:

Einleitende Bestimmungen

Die Cashless-Karten sind ein von der SCL Tigers Management GmbH (nachfolgend „Kartenaussteller“) bereitgestelltes elektronisches Zahlungssystem für die ILFISHALLE in Langnau. Für die Nutzung der Cashless-Karten gelten im Verhältnis zwischen dem Kartenaussteller und dem Karteninhaber die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).

  1. Vertragsbeziehungen
    1. Mit der Benutzung der Cashless-Karte als Zahlungsmittel erklärt sich der Karteninhaber mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Cashless, einsehbar unter www.scltigers.ch) einverstanden. Zudem entsteht bei der Benutzung der Cashless-Karte ein Vertrag zwischen dem Kartenaussteller und dem Karteninhaber über die Nutzung der Cashless-Karte als Zahlungssystem gemäss den nachfolgenden Bedingungen.
    2. Der Eintrittskartenverkauf ist Gegenstand eines gesonderten Vertragsverhältnisses, für den gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Der Erwerb einer Tigers-Karte oder Geschenkkarte EisStark ohne Erwerb einer jeweils gültigen Eintrittskarte berechtigt nicht zum Betreten der ILFISHALLE an den Heimspielen der SCL Tigers.
  2. Leistungsumfang
    1. Mit einer Cashless-Karte kann der Karteninhaber an Spieltagen der SCL Tigers und an weiteren für die Cashless-Karten freigegebenen Veranstaltungstagen innerhalb der ILFISHALLE Leistungen an Verkaufsstellen mit installierten Kassen und Kartenlesern bargeldlos bezahlen. Zusätzlich werden die Cashless-Karten im Tagesrestaurant Bistro46 und im Fanshop akzeptiert. Bei jedem Zahlungsvorgang an diesen Akzeptanzstellen vermindert sich das auf der Cashless-Karte gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag.
    2. Die Cashless-Karte (ausgenommen die Geschenkkarte EisStark) ist (wieder-) aufladbar. Es können Beträge ab CHF 20.- bis maximal CHF 500.- geladen werden.
  3. Erwerb
    1. Die Cashless Tigers-Karte kann über die Geschäftsstelle mit einem Startguthaben von CHF 50.  beantragt werden.
    2. Die Geschenkkarten EisStark können ab einem minimalen Guthaben von CHF 30.- im Fanshop, Online-Shop oder über die Geschäftsstelle erworben werden. Diese Karten sind nicht wiederaufladbar und eine Barauszahlung eines möglichen Restguthabens ist nicht möglich.
  4. Aufladung
    1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nicht für die Geschenkkarte EisStark.
    2. Die Cashless-Karten können jederzeit im Webportal der SCL Tigers unter cashless.scltigers.ch nach Einrichtung eines Online-Kontos mit einem Guthaben geladen und verwaltet werden. Die Verfügbarkeit des über das Internet aufgeladenen Guthabens auf der Cashless-Karte kann sich aus technischen Gründen bis zu ca. einer Stunde verzögern.
    3. Der Aufladebetrag wird auf die vom Karteninhaber im Rahmen des Aufladevorgangs angegebene Cashless-Karte aufgebucht. Gibt der Karteninhaber versehentlich eine an einen Dritten vergebene Cashless-Kartennummer ein, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Dritte den Aufladebetrag verbraucht. In diesem Fall haftet der Kartenaussteller, soweit vom Kartenaussteller nicht zu vertreten, nicht für den etwaigen Guthabenverbrauch und erstattet dem Karteninhaber nur den Betrag, der in dem Zeitpunkt noch vorhanden ist, in dem der Kartenaussteller über die Fehlbuchung informiert wird und eine Rückbuchung technisch noch möglich ist.
    4. Der Kartenaussteller ist berechtigt, den Aufladebetrag bei einer Rückbelastung der Kreditkarte vorübergehend bis zur Klärung der Rückbelastung zu sperren.
  5. Erstattung und Umbuchung von Kartenguthaben
    1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nicht für die Geschenkkarte EisStark.
    2. Der Karteninhaber kann im Login-Bereich des Webportals (Online-Konto) eine Rückzahlung des Guthabens in der Form einer Überweisung auf ein von ihm definiertes Bankkonto verlangen oder das Kartenguthaben kostenlos auf eine neue Karte (z.B. neue Saisonkarte) umbuchen. Wählt der Karteninhaber die Rückerstattung, so kann er dies unter Angabe der IBAN-Nummer jeweils bis Ende April eines Jahres beauftragen. Das Restguthaben wird spätestens bis Mitte Mai auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Bei einer Rückzahlung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 2.- Eine Erstattung eines Kartenguthabens von weniger als CHF 2.- erfolgt nicht. Die Möglichkeit der Umbuchung bleibt davon unberührt. Eine Erstattung von Teilbeträgen ist nicht möglich.
  6. Reklamationen und Geltendmachung von Einwendungen
    1. Diverse Fragen und Antworten können dem Webportal unter cashless.scltigers.ch entnommen werden. Bei weiteren Fragen oder Problemen stehen die SCL Tigers Management GmbH, Postfach 700, 3550 Langnau unter cashless@scltigers.ch zur Verfügung.
  7. Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch
    1. Der Karteninhaber hat die Cashless-Karte mit der erforderlichen Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.
    2. Das Risiko eines Verlustes und eines vom Karteninhaber zu vertretenden Missbrauchs der Cashless-Karte trägt der Karteninhaber. Die Berechtigung des Kartenbesitzers wird von Akzeptanzstellen und dem Kartenaussteller nicht geprüft.
    3. Bei Vorliegen strafrechtlich relevanter Tatbestände bleiben eine Strafanzeige durch den Kartenaussteller sowie die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche vorbehalten.
    4. Falls die Cashless-Karte online registriert wurde, dann ist sie personalisiert. Im Login-Bereich des Webportals kann die Karte durch den Inhaber gesperrt und eine Ersatzkarte gegen eine Gebühr von CHF 20.- Cashless-Karte kombiniert mit Saisonkarte CHF 40.- beantragt werden.
    5. Nicht personalisierte Cashless-Karten sind mit Bargeld gleichzusetzen und deshalb genauso vorsichtig aufzubewahren. Besucher, welche die Cashless-Karte nicht registriert haben, sind nicht vor Verlust geschützt und das Guthaben kann nicht zurückerstattet werden.
  8. Weitere Bestimmungen
    1. Die SCL Tigers Management GmbH behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Die aktuell gültigen AGB des „Cashless bei den SCL Tigers“ finden Sie jederzeit unter cashless.scltigers.ch.
    2. Das Rechtsverhältnis des Karteninhabers mit den SCL Tigers Management GmbH untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Zu Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis wird der Sitz der SCL Tigers Management GmbH als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.

SCL Tigers Management GmbH, Juni 2021

AGB Cashless (PDF)

Stadionordung

Spendensammlungen

Datenschutzerklärung

Perimeter Stadion